Die generelle Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerörtlich auf 30 km/h wäre ein großer Schritt für die Sicherheit von Radverkehr und Fußgängern. Es bleibt vorerst aber bei extra ausgewiesenen 30-Zonen.

Tempo 30 - Schild © www.pd-f.de / Luka Gorjup

ADFC NRW fordert klares Bekenntnis von Landespolitik zu Tempo 30 innerorts.

Nr. 1/2022, Düsseldorf, 11.01.2022

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in NRW fordert von den Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Landes NRW ein klares Bekenntnis zu Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts. Die Landespolitik müsse sich für die Modernisierung des Verkehrsrechts und entsprechende Modellversuche einsetzen.

Anlass ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Landesregierung aufgefordert werden soll, sich beim Bund dafür einzusetzen, Kommunen kurzfristig im Rahmen eines Modellversuchs flächendeckendes Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in ihrem Stadtgebiet zu ermöglichen.
 

Der Landesvorsitzende des ADFC NRW, Axel Fell, sagte: „Alle Politiker*innen müssen dafür Sorge tragen, dass dieses Thema jetzt im Vorwahlkampf nicht zerredet wird. Denn es geht um wichtige Aspekte des Klima- und Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Verbesserung der Lebensqualität, von denen alle Kommunen in NRW profitieren werden. Und eine Reform des Verkehrsrechts ist seit Jahren überfällig.“


Das Land NRW müsse nun den Bund kurzfristig auffordern, Modellversuche für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Kommunen zu ermöglichen. Bundesweit hätten mittlerweile mehr als 60 Kommunen das Positionspapier der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglichen Verkehr“ unterzeichnet, darunter u.a. Düsseldorf, Köln, Bonn, Mönchengladbach, Wuppertal und Krefeld. Auf Bundesebene wird Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit und entsprechende Modellversuche durch verschiedene Beschlüsse angestrebt (siehe https://www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2021/T30/Positionspapier__Staedteinitiative_Tempo30_050721_oU.pdf).

Die Städteinitiative fordert den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

Annette Quaedvlieg, stellvertretende Landesvorsitzende des ADFC-NRW: „Wir brauchen ein klares Bekenntnis der Landespolitik, für mehr Verkehrssicherheit im Sinne der Vision Zero. Das Land NRW muss seinem Anspruch gerecht werden, Vorreiter in Sachen Verkehrswende zu sein. Darum muss jetzt in Richtung Bund die Initiative für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit ergriffen werden, um den Kommunen, im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, für ihr jeweiliges Gebiet diese Entscheidungsfreiheit zu ermöglichen. Modellversuche in anderen Ländern zeigen: es gibt weniger schwere Unfälle, mehr Verkehrssicherheit, einen besseren Verkehrsfluss, Lärm- und Klimaschutz. So viel Liberalität muss sein! Davon profitieren alle!“

Der Verkehrsausschuss des Landes NRW berät am Mittwoch (12.01.2022) zu dem Thema. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte folgenden Antrag gestellt: „Mehr Verkehrssicherheit, bessere Luft und weniger Lärm – Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften“ (Top 3 , Drucksache 17/14046, Ausschussprotokoll 17/1620).

Über den NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit rund 54.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 40 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

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Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Annette Quaedvlieg, stvtr. Landesvorsitzende ADFC NRW

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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