Symbolbild: Radfahrende auf der Autobahn 40

Symbolbild Fahrradsternfahrt NRW - Radfahrende auf einer Autobahn bei Duisburg © ADFC NRW / Ludger Vortmann

Gemeinsame Pressemitteilung des Aktionsbündnisses #VerkehrswendeJetztNRW

Nr. 13/2022, Düsseldorf, 29.04.2022

#VerkehrswendeJetztNRW: Klimaneutral, umweltfreundlich, sozial gerecht 

Großdemonstration und Fahrradsternfahrt am 8. Mai in Düsseldorf 

Am 8. Mai 2022 will in Düsseldorf ein breites Bündnis von Umwelt- und Verkehrsverbänden sowie Initiativen für eine konsequente Verkehrswende in Nordrhein-Westfalen demonstrieren. Unter dem Motto „#VerkehrswendeJetztNRW: Klimaneutral, umweltfreundlich, sozial gerecht! ruft das Aktionsbündnis kurz vor der Landtagswahl zur Teilnahme an einer Großdemonstration und Fahrradsternfahrt auf.

Stellvertretend für das breite Bündnis fordern ADFC, Attac, BUND, Campact, FUSS e.V, Greenpeace, RADKOMM und VCD in ihrem Aufruf zur Demonstration von der kommenden Landesregierung mehr Platz für Rad- und Fußwege, eine zuverlässige, gut getaktete und bezahlbare Mobilität mit Bus und Bahn und einen sofortigen Bau- und Planungsstopp für neue Landes- und Bundesfernstraßen für den Autoverkehr. Mit der Großdemonstration will das Bündnis eine Woche vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen ein starkes Signal für die Verkehrswende und den Klimaschutz setzen.

Organisatorische Hinweise:

Am Morgen des 8. Mai werden sich aus vielen verschiedenen Orten in NRW tausende Menschen mit dem Fahrrad auf den Weg nach Düsseldorf machen. Die ersten werden bereits um kurz nach sechs Uhr starten. Unterwegs werden sich ihnen weitere Radfahrer*innen anschließen. 
 

Auf einer Übersichtskarte auf der Homepage des Bündnisses können alle Startpunkte, -zeiten und Routen nachgesehen werden. Hier finden sich auch die Zeiten für die Anreise per Bahn und Bus und die Route der Fußdemonstration. Diese startet um zwölf Uhr am Düsseldorfer Hauptbahnhof und führt durch die Düsseldorfer Innenstadt ebenfalls zur Landtagswiese. 

Ab 13.30Uhr werden alle Demonstrant*innen - egal ob mit Rad, zu Fuß oder den öffentlichen Verkehrsmitteln angereist - auf der Landtagswiese in Düsseldorf zusammenkommen. 14 Uhr findet hier die zentrale Kundgebung statt. Im Anschluss brechen die Radfahrer*innen zu einer Fahrraddemonstration durch Düsseldorf auf. 

Das Aktionsbündnis lädt für den 8. Mai, 13:15 Uhr, zu einem Pressegespräch am Rande der Großdemonstration ein. Dieses findet im ADFC-Pavillon direkt neben der Bühne statt. Ein Einladungsschreiben dazu schicken wir Ihnen noch einmal separat zu. 

Weitere Informationen und Updates finden Sie auf www.verkehrswendejetzt.nrw.

Ansprechpartner*innen für die Presse

ADFC NRW
Ludger Vortmann, Pressesprecher ADFC NRW
0151 67534402
presse@adfc-nrw.de
www.adfc-nrw.de

Attac
Thomas Eberhardt-Köster, Koordinierungskreis Attac
0152 02911257
thomas.eberhardtkoester@attac.de
www.attac.de

BUND NRW
Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND NRW
0172 29 29 733
dirk.jansen@bund-nrw.de
www.bund-nrw.de/mobilitaet

Campact
Maria Henk, Pressesprecherin
0173 2518013
presse@campact.de
www.campact.de

Fuss e.V.
Rolf Bick
0177 9177894
recklinghausen@fuss-ev.de
www.fuss-ev.de

RADKOMM
Dr. Ute Symanski
Vorsitzende von RADKOMM und Vertrauensperson von Aufbruch Fahrrad
0170 3428453
ute.symanski@radkomm.de
www.radkomm.de

VCD NRW
Rolf Mecke, Pressesprecher
rolf.mecke@vcd-nrw.de
01577 643 02 57
www.vcd-nrw.de

 


 

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit rund 54.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen. Der ADFC wird von den beiden Landesvorsitzenden Axel Fell und Annette Quaedvlieg als Doppelspitze geführt.

Diese Pressemitteilung fnden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse
 

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
---------------------------------------------------------------------------------
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-6870813
Mobil 0151-67534402
Mail: presse@adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de


https://maerkischer-kreis.adfc.de/pressemitteilung/gemeinsame-pressemitteilung-des-aktionsbuendnisses-verkehrswendejetztnrw

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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