Fahrradcodierung

Was ist eine Fahrradcodierung und warum wird sie vom ADFC angeboten?

Die Meldungen über Fahrraddiebstahl reißen nicht ab. Auch für Menden trifft das zu, gerade auch wertvolle und scheinbar gesicherte Räder wie E-Bikes und Mountainbikes sind in den Fokus von Fahrraddieben gerückt. Umso mehr gilt es, Ratschläge von Polizei und Versicherungsgesellschaften zur Vorsorge von Diebstahl zu beachten. Dazu gehört die Codierung des eigenen Fahrrads.  

Das Prinzip der Fahrradcodierung ist einfach: mit einer Gravurmaschine oder einem speziellen Aufkleber wird auf dem Rahmen des Fahrrads ein verschlüsselter personenbezogener Code, der aus einer individuellen Ziffern- und Buchstabenkombination besteht, verewigt. Dieser Code setzt sich zusammen aus dem Autokennzeichen und Gemeindecode des Ortes, in dem der Eigentümer wohnt, einer fünfstelligen Zahl für die Straße, drei Ziffern für die Hausnummer, sowie den Eigentümer-Initialen, möglichst ergänzt durch eine zweistellige Jahreszahl der Codierung.

Der Vorteil: Polizei oder Fundbüro erkennen anhand des Codes sofort den Eigentümer des Fahrrads und können ihn informieren – ohne Rückgriff auf Datenbanken. Die Rahmennummer allein gibt nicht genügend Informationen. Hier schafft die Fahrradcodierung Abhilfe.

Wer sein Fahrrad codieren lässt, macht Langfingern das Leben schwer. Denn ohne Eigentumsnachweis kommen sie mit dem zweirädrigen Diebesgut nicht weit: Die Codierung zeigt sofort, wer der Eigentümer des geklauten Rads ist.

Die Codierung erschwert somit den Weiterverkauf, insbesondere über Flohmärkte oder via Internet. Der Verkaufswert des Diebesguts sinkt erheblich, während der Grad der Abschreckung und die Hemmschwelle für potenzielle Diebe steigt. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass eine Codierung die Zahl der Diebstähle deutlich senken und die Aufklärungsquote vervierfachen kann.

Einige Versicherungen gewähren deshalb aufgrund geringerer Diebstahlquoten einen deutlichen Rabatt auf die Versicherungsprämie.

Rahmen aus Carbon und ultraleichte Rennradrahmen eignen sich nicht für die Gravur. Hier bietet sich die Klebecodierung an.

Übrigens, ein Umzug ist kein Argument gegen die Codierung. Anhand der alten Adresse kann das Einwohnermeldeamt den aktuellen Wohnsitz schnell feststellen.

Bei einem Besitzwechsel ist eine Neucodierung nicht notwendig, der Käufer erhält mit einem Kaufvertrag eine Kopie des Codier-Nachweises.     

Die folgenden Dinge sind zu einer Fahrradcodierung unbedingt mitzubringen:

  • Das zu codierende Fahrrad
  • Ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Quittung) für das Fahrrad
  • Etwas Zeit, da die eigentliche Codierung des Fahrrads zwischen zehn und 15 Minuten dauert
  • Personalausweis oder Reisepass

In Corona-Zeiten sind die Hygieneregeln, ein Mund-Nasenschutz und die Einhaltung der Abstandsregel selbstverständlich, ebenso sollten gute Laune, Geduld und Zeit mitgebracht werden! Mit Fachgesprächen rund ums Fahrrad können anfallende Wartezeiten gut überbrückt werden; wenn es die Corona-Schutzverordnung bis dahin erlaubt bei Kaffee und selbstgebackten Kuchen (ohne Glasur!).

Eine Codierung beim ADFC kostet für Mitglieder 5 € und für Nicht-Mitglieder 10 €.   

Günther Reichle


https://maerkischer-kreis.adfc.de/artikel/fahrradcodierung-4

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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