In Bremen wurde 1979 ein Verein gegründet, um unter anderem einen Gegenpol zur immer stärker werden Automobillobby, die sich im mächtigen ADAC organisiert hatte, zu bilden. Um dieses zu verdeutlichen, wählte man den Vereinsnamen “Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club” oder kurz ADFC. Rasch breitete sich die Bewegung auf ganz Deutschland aus. Heute ist der ADFC in Bundes-, Landes- und Kreis- bzw. Stadtverbände organisiert, die jeweils einen eigenen eingetragenen Verein bilden. Jedes Mitglied z.B. in Iserlohn ist zugleich Mitglied im Kreisverband Märkischer Kreis, dem Landesverband NRW und dem Bundesverband mit seinem Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin. Weiterhin gibt es viele kleinere Ortsgruppen, die mit den jeweiligen Kreisverbänden eng zusammenarbeiten, aber in der Regel keinen eigenen Vereinsstatus haben.
Der ADFC Märkischer Kreis e. V., kurz ADFC MK ist aus einer VHS-Gruppe in Iserlohn heraus gegründet worden, die sich „Fahr Rad“ nannte und in der sich Fahrrad-begeisterte Iserlohner darüber Gedanken machten, wie denn der Radverkehr im Jahre 2030 in Iserlohn aussehen könnte. Durch diese Gründungsinitiative in Iserlohn sind wir, der ADFC MK, vor allem im nördlichen Teil des Märkischen Kreises recht stark vertreten, während wir im Südkreis noch unterrepräsentiert sind und noch Hilfe suchen. Gerne würden wir auch dort Ortsgruppen bilden.
Wir im ADFC MK sind ein basisdemokratisch geführter gemeinnütziger Verein und leben im Wesentlichen vom freiwilligen, ehrenamtlichen Engagement unserer aktiven Mitglieder. Lediglich einige größere Kreisverbände, wie etwa in Hamm, sowie die Landesverbände und auch der Bundesverband können auch über hauptamtliche Angestellte verfügen. Bei uns hier im Märkischen Kreis liegt die ganze Last der Vereinsarbeit auf den schmalen Schultern einzelner Engagierter und nimmermüder Freiwilliger.
Unsere Vereinsarbeit hat das eigentlich für Jedermann nachvollziehbare Ziel, das Radfahren in unserer Stadt, in unserem Kreis und in unserem Land auch künftig noch attraktiver und vor allem noch sicherer zu gestalten. Dies gilt angefangen von Schulkindern über Radsport-begeisterte Jugendliche und Berufsradpendlern bis hin zu freizeitorientierten, sportiven Senioren, welche alle gern und häufig das Rad nutzen und dies auch künftig angstfrei und mit Spaß tun wollen.
Um unsere Arbeit für die radelnden Allgemeinheit effizienter, zielführender und inhaltlich noch besser gestalten zu können, wollen wir uns breiter aufstellen.
Wir haben zunächst uns folgende Handlungsfelder vorgenommen, die wir “beackern” wollen. Dazu brauchen wir Hilfe.
Du bist also gerne mit dem Fahrrad unterwegs?
Du brauchst ab und zu einfach mal frische Luft um die Nase?
Du möchtest dich gerne gemeinnützig engagieren?
Du möchtest mithelfen, deine Stadt oder deinen Ort noch ein bisschen lebenswerter zu gestalten?
Du hast Lust Dich in einer Gemeinschaft mit Spaß, gesunder Bewegung und Interesse für Technik zu betätigen?
Du möchtest als “stiller Förderer” auch deinen Enkeln den Spaß am Radfahren ermöglichen?
Ja? Interesse geweckt? - Dann komm auf uns zu, werde Mitglied und/oder spende uns etwas Deiner wertvollen Freizeit; wir freuen uns auf Dich!
Der Kreisverband ADFC Märkischer Kreis e.V. besteht aus mehreren Ortsgruppen im gesamten Kreisgebiet.
Eine Übersicht der Ortsgruppen finden Sie hier: Ortsgruppen
Die Satzung des ADFC Märkischer Kreis e.V. :
Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.
Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.
ADFC Märkischer Kreis e.V.
c/o Friedrich Hattendorf
Friedhofstrasse 49
58791 Werdohl
Tel. 02392 13784
friedrich.hattendorf [at] adfc-mk.de
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.