ADFC Hochsauerland gegründet

Am 17.08.2021 wurde der Kreisverband Hochsauerland gegründet

Geschäftsführender Vorstand ADFC HSK
Martin Isbruch (ADFC MK) gratuliert dem frisch gewählten 1. Vorsitzenden Thomas Gleisberg (1. Vors.) und 2. Vorsitzenden Klaus Hartmann (nicht auf dem Bild Schatzmeisterin Gabriele Wevering) © ADFC MK

Große Freude in Arnsberg: Unter der Leitung von Martin Isbruch, dem ersten Vorsitzenden des ADFC Märkischer Kreis, wurde am 17. August im 1220 Schwiedinghauser in Neheim der ADFC Hochsauerland (kurz ADFC HSK) aus der Taufe gehoben. Damit geht der ADFC Hochsauerland als neuer Kreisverband im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club ab sofort eigenständige Wege. Bisher waren die ADFC-Mitglieder im Hochsauerlandkreis und die Ortsgruppe Arnsberg dem ADFC Märkischer Kreis zugeordnet.

Nachdem die notwendigen Satzungsmodalitäten geklärt und abgestimmt waren, wurde der Gründungsvorstand gewählt: Thomas Gleisberg (1.Vorsitzender), Klaus Hartmann (2. Vorsitzender), Gabriele Wevering (Schatzmeisterin) sowie die Beisitzer Wolfgang Kießler, Reimund Schüttler und Carsten Bußmann setzen sich ab sofort als sechsköpfiger Vorstand für ein fahrradfreundliches Hochsauerland ein. Wiedergewählt wurden mit Christoph Bispinck und Jochem Krayl (Stellvertreter) die Ortsgruppensprecher für Arnsberg.

„Seit der Stammtischgründung im Jahre 2013 arbeiten wir bereits als Team sehr erfolgreich zusammen. Ich freue mich, dass wir heute mit der Gründungsversammlung den Schritt in die Selbständigkeit zum eigenen Verein gegangen sind und so den Radverkehr in unserer Region weiter stärken können.“ freut sich Christoph Bispinck als wiedergewählter Ortsgruppensprecher.

Der märkische Kreisvorsitzende Martin Isbruch freut sich, kurz vor dem Ende seiner Amtszeit noch die Gründung des ADFC HSK begleiten zu können: "Es waren vier gute Jahre mit dem ADFC Arnsberg im ADFC MK, die Arbeit dort und in anderen HSK-Städten hat sich gut entwickelt - dies haben wir gern unterstützt. Jetzt aber ist die Zeit, auch einen richtigen Kreisverband ADFC HSK aufzustellen - denn auch im Hochsauerland wird es Zeit für Mehr Platz Fürs Rad. Dafür wünsche ich Euch viel Erfolg!"

Für die rechtliche Bindung ist noch die Eintragung beim Amtsgericht und die formelle Anerkennung als Kreisverband durch den ADFC NRW erforderlich. Bis dahin bleiben die HSK-Mitglieder formell noch Mitglied des ADFC MK und sind daher voraussichtlich noch stimmberechtigt zur Mitgliederversammlung am 17. September 2021.


https://maerkischer-kreis.adfc.de/neuigkeit/adfc-hochsauerland-gegruendet

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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