ADFC Iserlohn begleitet Sitzung des Verkehrsausschusses

Vier Themen der Tagesordnung der letzten Verkehrsausschusssitzung im Ratssaal der Stadt Iserlohn am 21.02.23 waren für Radfahrer von besonderem Interesse. Wir vom ADFC Iserlohn waren dabei und haben uns das mal angeschaut...

Der Verkehrsausschuss - hier ein Beispielfoto. © David Mark / Pixabay

Dienstag, 21.02.23, 17 Uhr im Ratssaal der Stadt Iserlohn: Sitzung des Verkehrsausschusses, dabei als aufmerksame Beobachter auch Vertreter des ADFC Iserlohn. Auf der langen Agenda standen nämlich vier Themen, die für alle Radfahrenden in unserer Region von besonderem Interesse sein dürften:

1. Zusätzliche Stelle für hauptamtlichen Radverkehrsplaner 

Mit dem Beschlussvorschlag: "Für den Stellenplan im Haushaltsplan 2023 wird eine zusätzliche Stelle in der Abteilung Verkehrsplanung mit dem Schwerpunkt Radverkehrsinfrastruktur eingerichtet" der Fraktion "Bündnis90/ Die Grünen" wurde über die Option diskutiert, für diese wichtigen Planungsaufgaben eine personelle Verstärkung in die Abteilung Verkehrsplanung einzubringen. Vor dem Hintergrund das Planung eine ständige, nie endende Führungsaufgabe ist und auch die Umsetzung des RVK der Stadt permanente und besonders sorgfältige Detailplanungen erfordert, ist hier aus unserer Sicht eine strategische und zukunftsorientierte Entscheidung für die Einrichtung einer solchen Stelle zu treffen. Leider konnte hier der Vertreter der einbringenden Fraktion mit seinem begründungsarmen und ausdrucksschwachen Vortrag zum Beschlussvorschlag keine Mehrheit im Saal dafür gewinnen, so dass eine Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt vertagt wurde.

2. Anbindung des Iserlohner Nordens an den RTR mit einem Rad-Rundweg

In dieser sinnfreien Beschlussvorlage schlug eine weitere Fraktion vor, mit einem rd. 4000 m langen Radrundkurs parallel zur Ruhr zwischen Rheinen und Hennen das Radfahrproblem in Hennen, das durch die mögliche Sperrung des Lettehofes sichtbar wurde, zu lösen. Dies wurde  - Gott sei Dank - mit großer Mehrheit im Ausschuss abgelehnt. Es ist schon manchmal abenteuerlich zu erleben, auf welcher dünnen Informationsbasis und mit welchen schwachen Argumentationen und Begründungen hier in unserer Stadt (Rad-)Verkehrspolitik betrieben wird.

3. Prüfung der Rad-Verkehrssituation nach Sperrung des Lettehofes im Ortsteil Hennen 

Diese Thema war der Inhalt der Beschlussvorlage: "Prüfung und Neubewertung der Rad-Verkehrssituation nach Sperrung des Lettehofes im Ortsteil Hennen – Gewährleistung einer sicheren Radwege-Anbindung für Pendler*innen und Schüler*innen des Iserlohner Nordens in Richtung Schwerte mit fachlicher Beteiligung des ADFC Iserlohn“, die von der  Fraktion "DIEIserlohner" eingebracht wurde und die mit ihrem gesamtheitlichen Ansatz und ihren klaren Begründungen ohne großen Hinterfragungen mehrheitlich so gebilligt wurde und nun von der Verwaltung in Angriff genommen werden kann. Und da wir vom ADFC Iserlohn frühzeitig an der Erstellung dieser Vorlage beteiligt waren, ist das für uns auch nicht weiter verwunderlich.

4. Verbesserung der Radinfrastruktur im Raum Letmathe

Zu diesem Thema gab es die Aussagen des Vorsitzenden und der Verwaltung, dass alle Punkte dieser Informationsdrucksache der CDU-Fraktion, bei deren Erstellung der ADFC Iserlohn ebenfalls nicht unwesentlich beteiligt war, derzeit planmässig von der Verwaltung "abgearbeitet" werden. Das ist doch schön.

Fazit / Ausblick

Verkehrsausschuss in Iserlohn, auch am Veilchendienstag wieder großes Kino im Ratssaal der Stadt. Die Stelle eines hauptamtlichen Rad-Infrastruktur-Planers muss kommen - sie wird kommen. Dies ist eine strategische Weichenstellung, die nicht aufzuhalten ist, solange die Stadt Iserlohn sich fahrradfreundlich nennen will und die Zeichen der Zeit richtig deutet. Und dabei helfen wir vom ADFC Iserlohn doch gerne.


https://maerkischer-kreis.adfc.de/neuigkeit/adfc-iserlohn-begleitet-verkehrsausschuss-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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