Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Märkischer Kreis e. V.

ADFC MK mit neuer Regelung zur Gewährung von Zuschüssen

Es war ein Auftrag aus der letzten Mitgliederversammlung an den Vorstand: Die Erabeitung einer Regelung zur Gewährung von Zuschüssen für die aktiven Ortsgruppen im ADFC MK. Hier nun das vorläufige Ergebnis...

Titelseite der "Verfahrensregelung" © BS

Mit der Erarbeitung einer schriftlichen Grundlage in der festgehalten ist, nach welchen Kriterien und Verfahren die Ortsgruppen des ADFC MK finanzielle Zuschüsse bei ihrem Kreisverband beantragen können, legt der Vorstand nun eine entsprechende Regelung vor.

Die bisher gängige Praxis, die Arbeit der Ortsgruppen aus der Vereinskasse mit Zuschüssen zu unterstützen, war bis dato nirgendwo schriftlich festgehalten und dokumentiert. Um aber für die mittlerweile sieben (plus zwei aus dem HSK adaptierten) Ortsgruppen eine klare Handlungsgrundlage und einen gleichen Informationsstand für die Beantragung von Zuschüssen zu schaffen, war in der Mitgliederversammlung des ADFC MK am 26.04.2024 der Vorstand mit der Erarbeitung einer solchen Verfahrensregelung beauftragt worden.

Das mit allen Ortsgruppen abgestimmte und harmonisierte  Ergebnis liegt nun vor und wird hiermit in der Anlage  bekannt gegeben (Download-Link am Seitenende).

Absicht ist es, diese noch vorläufige “Verfahrensregelung zur Gewährung von Zuschüssen” mit einem gemeinsamen Beschluss auf der nächsten Mitgliederversammlung am 24.05.2025 in Kraft zu setzen.

Dieses Dokument erhöht nicht nur die Handlungssicherheit von Vorstand und allen ADFC-Akteuren in den Ortsgruppen, sondern es dient auch der notwendigen vereinsinternen Transparenz und Nachvollziehbarkeit gerade auch in finanziellen Angelegenheiten.


https://maerkischer-kreis.adfc.de/neuigkeit/adfc-mk-mit-neuer-regelung-zur-gewaehrung-von-zuschuessen

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