Stellungnahme des ADFC Iserlohn zur Umgestaltung des Theodor-Heuss-Ringes

Die Um- und Neugestaltung des Theodor-Heuss-Ringes und des Schillerplatzes sind künftig die großen Baustellen in Iserlohn. Hierzu werden gerade wichtige Weichen gestellt. Doch weisen sie auch in die richtige Richtung? Hierzu unsere Meinung.

ADFC
Hier gehts künftig um Lebensqualität in der Stadt. © B. Schomm

Der Verkehrsausschuss beschäftigte sich in seiner letzten Sitzung mit der Umgestaltung des Straßenraums des Theodor-Heuss-Rings in Höhe des Schillerplatzes. Die geplante Umgestaltung ist die Folge des zukünftigen Abrisses und Neubaus des Schillerplatzareals. Aus den zugänglichen Plänen, Gutachten usw. ist bis heute nicht zu erkennen, wie der Platz gestaltet werden soll, und was dort passieren soll. Dies macht die Überplanung des Theodor Heuss-Rings zum jetzigen Zeitpunkt schwierig bis unmöglich. 

Trotzdem gibt es schon ein Gutachten, über welches im Verkehrsausschuss diskutiert wurde. Leider wurden dem Planungsbüro Vorgaben gemacht, so dass ein Entwurf herauskam, der den heutigen Ansprüchen an ein Verkehrskonzept in keiner Weise entspricht. 

Das neu Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz wird in diesem Entwurf absolut nicht berück-sichtigt. Man könnte fast meinen, die Diskussion würde jetzt geführt, weil das Gesetz noch nicht rechtskräftig ist. Es wird jetzt etwas geplant und gebaut, was für die nächsten 30 Jahre Bestand haben wird und soll. Die jetzige Planung entspricht dem Planungsstand der 80iger Jahre und wäre im nächsten Jahr so nicht mehr möglich.

Wieder ist die vorgesehene Aufteilung der Verkehrsfläche einseitig zu Gunsten des Autoverkehrs vergeben. Der Fahrradverkehr wird wie in den 80er Jahren völlig an den Rand gedrängt. Und das geschieht in Zeiten, in denen in anderen Städten Verkehrsflächen zugunsten der Radler umverteilt werden. 

Unser Fazit und Bitte an Politik und Verwaltung: Ein neues Gutachten unter Beachtung einer Klima-und menschenfreundlichen Verkehrspolitik erstellen zu lassen.

Für die Untauglichkeit der im Gutachten dargestellten Planungen spricht die Bemerkung von Herrn Weiser, dem Gutachter "auf diesen (von ihm geplanten) Radwegen würde er auch nicht gern mit kleinen Kindern mit dem Rad fahren…“


https://maerkischer-kreis.adfc.de/neuigkeit/stellungnahme-des-adfc-iserlohn-zur-umgestaltung-des-theodor-heuss-ringes

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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