ADFC Iserlohn begrüßt Weichenstellung im Projekt „LenneSchiene 2.0"

Mit dem Beschluss, das Projekt „LenneSchiene 2.0" künftig im Rahmen der Regionalen 2025 fortzuführen, sind wichtige Weichen für den weiteren Ausbau der Radinfrastruktur gestellt worden. Denn das Kernelement dieses Projektes ist die Lenneroute.

ADFC
Das wegweisende Logo der Lenneroute © Märkischer Kreis

Und für dieses Handlungsfeld „Lenneroute" ist als Ziel die Schaffung einer durchgängigen, sicheren und attraktiven Rad- und Fußwegeinfrastruktur durch das Lennetal von Winterberg bis Hagen definiert worden.

Eine Forderung, für die sich der ADFC Iserlohn schon seit Jahren einsetzt und deren Realisierung einen langen Atem und Beharrungsvermögen abverlangt. Um so erfreulicher ist nun das Signal aus dem Iserlohner Rathaus, mit dem man an der weiteren Planung zur „Regionale 2025" - und damit an der Aussicht auf Bereitstellung von Fördergeldern - festhält. Dies kommt dann natürlich auch dem Aus- und Weiterbau der Lenneroute als Flußradweg von überreginaler Bedeutung zu Gute. Wie dieser schon seit langem geforderte Weiterbau der bereits im Jahre 2005 (!) eröffneten Lenneroute, aussehen kann, steht nun im "Masterplan Lenneroute" (siehe Link), der dem ADFC Iserlohn zur Verfügung gestellt wurde.

Die Auswertung dieser Planungsgrundlage ergibt nun u.a. folgendes Bild:

  • wesentliche Forderungen des ADFC Iserlohn sind in den Leitzielen enthalten;
  • es wird dem Ansatz einer gesamtheitlichen Betrachtung - von der Quelle bis zur Mündung - gefolgt;
  • es wird die Reaktivierung des Arbeitskreises "Lenneroute" als übergreifendes Koordinations- und Steuerungelement, dabei Einbindung weiterer Akteure, empfohlen;

Fazit:

Das Drehbuch zum sicheren und attraktiven Aus- und Weiterbau der Lenneroute liegt nun vor. Die Probleme sind bekannt, anschaulich dargestellt und Lösungsmöglichkeiten benannt. Fördergelder sind mit der Beteiligung an der "Regionale 2025" in Reichweite. Der nächste Schritt ist jetzt einfach die Umsetzung der Planung.

Wir vom ADFC Iserlohn freuen uns schon darauf und werden uns, wenn es uns möglich gemacht wird, sicher im oben erwähnten Arbeitskreis "Lenneroute" mit Rat und Tat einbringen.

https://maerkischer-kreis.adfc.de/veroeffentlichung/adfc-iserlohn-begruesst-weichenstetllung-im-projekt-lenneschiene-20

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt